RE: Sexuelle Gewalt im häuslichen Umfeld

#26 von Christine , 13.03.2016 10:27

LANDGERICHT KREFELD

Fünfeinhalb Jahre für Missbrauch der Stieftochter
Von Beatrix Van Vlodrop

Das Landgericht schickt einen 38-jährigen Krefelder ins Gefängnis, der sich 130 Mal an seinen Kindern vergriffen hat.


Krefeld. Fünf Jahre und sechs Monate muss ein 38-jähriger Krefelder in Haft, der seine Stieftochter systematisch missbraucht hat. Mit diesem Urteil folgte die Richterin am Montagmittag dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen ein Strafmaß von vier Jahren als angemessen betrachtet.

Die Übergriffe begannen, als die Stieftochter zwölf Jahre alt war

Der 38-Jährige, so sieht es das Gericht als erwiesen an, hat seine Stieftochter seit deren zwölften Lebensjahr regelmäßig sexuell missbraucht. Weil die Anzeige und entsprechend die Ermittlungen erst Jahre später erfolgten, waren die einzelnen Übergriffe nicht mehr im Detail nachzuvollziehen und systematisch Terminen zuzuordnen.

Das war letztlich auch nicht notwendig. Dass weder Datum noch Ort des Missbrauchs benannt wurden, wie der Verteidiger beim Verfahrensauftakt eingeworfen hatte, sei wahr, jedoch angesichts der vielfachen Wiederholung nicht wesentlich, hatte die Richterin befunden. Exakte Angaben seien schwer möglich, wenn Missbrauch erst mit großer Verzögerung aufgedeckt werde.

Das Gericht sieht 57 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern und 73 Fälle des Missbrauchs von Schutzbefohlenen (älter als 14 Jahre) als bewiesen an. Opfer waren die Stieftochter und später auch die eigene Tochter des Mannes.

Der Angeklagte, mittlerweile von seiner zweiten Ehefrau geschieden und mit einer langjährigen Freundin liiert, hatte im Prozess ein Teilgeständnis abgelegt und den Missbrauch ab einem Zeitpunkt zugegeben, als die Stieftochter 14 Jahre alt war. Das ist strafrechtlich bedeutend, weil der Missbrauch eines Kindes unter 14 Jahren strenger geahndet wird.

Mehrere Sexualpartnerinnen, ungeschützter Verkehr

Zwar wertete die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung das Teilgeständnis als strafmildernd, schenkte allerdings der Stieftochter Glauben, die als Zeugin glaubhaft ausgesagt hatte, seit ihrem 12. Lebensjahr missbraucht worden zu sein.

Strafverschärfend wirkte auch die Tatsache, dass der Mann, der ein intensives und abwechslungsreiches Sexualleben über die Familie hinaus pflegte, mit den Kindern ungeschützten Verkehr hatte.

Strafmildernd wirkte sich aus, dass er bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Die Richterin ordnete an, dass der Verurteilte, der zurzeit im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg untergebracht ist, in Haft bleibt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

http://www.wz-newsline.de/lokales/krefel...chter-1.2008094


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RE: Sexuelle Gewalt im häuslichen Umfeld

#27 von Christine , 13.03.2016 10:28

Region Hinterland und Marburg
Missbrauch: Haft für 56-Jährigen
URTEIL Mann aus Lohra hat "klassisches Kinderschänderprogramm" durchgezogen

MARBURG/LOHRA Im Missbrauchsprozess vor dem Marburger Landgericht ist ein 56-Jähriger aus einem Lohraer Ortsteil zu drei Jahren und fünf Monaten Gefängnis verurteilt worden - trotz eines negativen Gutachtens zur Aussage der Hauptbelastungszeugin.


Am 14. Verhandlungstag ging ein Prozess zu Ende, der sich über mehrere Monate hinzog und in dem auch zahlreiche verjährte Vorwürfe des Missbrauchs von Kindern erhoben wurden. Verurteilt wurde der Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes, Exhibitionismus, Besitzes von Kinderpornografie und weil er unerlaubt Munition im Haus aufbewahrte.

Laut Urteil hat der Angeklagte 2004 seine damals zwölfjährige Tochter bei einem gemeinsamen Bad missbraucht, dreimal exhibitionistische Handlungen vor seiner Stiefschwester vorgenommen, kinderpornografische Dateien auf seinem Computer gehabt und 44 Patronen in seinem Schlafzimmer aufbewahrt.

Staatsanwältin Kerstin Brinkmeier und die Nebenklagevertreter betonten in ihren Plädoyers, dass es ein Zufall sei, dass die Vorwürfe ans Licht gekommen sind. Alle mutmaßlichen Missbrauchsopfer hätten gedacht, alleine dazustehen. Erst als der Mann ein minderjähriges Mädchen aus der Familie zu sich nehmen wollte und die Verwandten sich daraufhin ausgetauscht hätten, hätten sie voneinander erfahren.

Die Anwältin der Tochter sagte, es sei nicht der Sinn der Anzeige, eigene Rache auszuleben, sondern zukünftige Taten zu verhindern.

Am vorletzten Verhandlungstag hatte eine Sachverständige betont, dass eine Verwertung der Aussage der heute 23-jährigen Tochter ausgeschlossen sei, weil sie ihrer Ansicht zwar glaube, als Kind missbraucht worden zu sein, das aber tatsächlich nie geschehen ist. Drauf begründete die Verteidigung ihren Antrag auf Freispruch.

Das sah das Gericht wie die Staatsanwältin und die Nebenklage ganz anders. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung, so Richter Thomas Wolf, sei das Gutachten nur ein Beweismittel. Die Kammer müsse unter Würdigung der gesamten Beweisaufnahme trotzdem nach eigenem Bemessen entscheiden. "Und die Aussagepsychologie ist eine junge Wissenschaft, längst nicht so aussagekräftig wie ein medizinisches Gutachten."

Brinkmeier hatte betont, dass das Gutachten vieles nicht berücksichtigt habe, was die Hauptverhandlung ergeben hat. So habe der Angeklagte in Teilen das Geschehen bei der Haftrichterin und gegenüber dem Freund der Tochter sogar zugegeben. Im Prozess selbst schwieg er. Damals habe er aber gesagt, das Kind hätte - angeregt vom Sexualkundeunterricht - sein Geschlechtsteil anfassen wollen. Aus erzieherischen Gründen habe er das zugelassen. "Das ist eine der Top-Ausreden von Pädophilen", hob die Staatsanwältin hervor.

Angeklagter muss seinen Reisepass abgeben und 10 000 Euro Kaution hinterlegen

Richter Wolf sagte in der Urteilsbegründung, der Angeklagte habe "das klassische Kinderschänderprogramm durchgeführt". Die Aussagen der Frau seien dagegen schlüssig, so Brinkmeier.

Nicht aufgehört hat der Mann nach Überzeugung des Gerichts mit dem Entblößen vor anderen. Im Prozess wurde mehrfach darauf verwiesen, dass er im Familienkreis daher den Spitznamen "T.W." hatte, was für "Treppenwichser" steht. Die Kammer folgte auch nicht der Auffassung der Verteidigung, dass das Verhalten nicht strafbar gewesen war, weil die Frau aufgrund jahrelanger Erfahrung "überhaupt nicht belästigt wurde, wenn es so gewesen ist".

Vergeblich war auch der Hinweis, dass auf den Laptop mit den Dateien auch andere Zugriff gehabt hätten. Der Mann sei nur wegen der Munition zu einer Geldstrafe zu verurteilen, so sein Pflichtverteidiger, der von einem skurrilen Prozess sprach, "mit dem ein Mann aus der Mitte der Gesellschaft gerissen wird". Der Angeklagte hatte in seinem letzten Wort angekündigt, im Falle einer Verurteilung in Revision zu gehen. Der Staatsanwaltschaft warf er vor, keinerlei entlastende Beweise gesucht zu haben.

Der Haftbefehl bleibt weiterhin ausgesetzt, jedoch unter strengen Auflagen. Der 56-Jährige muss seinen Reisepass abgeben, 10 000 Euro Kaution hinterlegen und sich wöchentlich bei der Polizei melden. Außerdem darf er keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.

Die Kammer sieht bis zur Rechtskraft und dem Antreten der Haft Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Auch dass er immer zu den Terminen gekommen sei, ändere daran nichts, so Wolf. Er sei überzeugt gewesen, freigesprochen zu werden. "Die Aussagen hat er mit Kopfschütteln und hämischem Grinsen begleitet und seine Verteidiger haben sich mehrfach herablassend gegenüber den anderen Verhandlungsbeteiligten gezeigt", kritisierte der Richter die Anwälte. Außerdem habe der Verurteilte im Vorfeld Zeugen bedroht.

http://www.mittelhessen.de/lokales/regio...rid,547016.html


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RE: Sexuelle Gewalt im häuslichen Umfeld

#28 von Christine , 13.03.2016 10:29

Aktualisiert: 08.09.15 - 13:20
INTERVIEW MIT EINEM MISSBRAUCHSOPFER

„Er hatte keine Angst, entdeckt zu werden“


München - Constanze Winter (Name geändert), 55 Jahre alt, wurde als kleines Mädchen von ihrem Großonkel missbraucht. Jetzt hat sie ein Fachbuch für Betroffene und Angehörige geschrieben.

„Ich habe mich immer so unglaublich geschämt. Ich habe das zugelassen, was man nicht tut. Niemals. Deshalb war ich schlecht und schmutzig.“ So denken nicht etwa Täter, die Kinder sexuell missbrauchen, sondern die Opfer.


Im Interview spricht Winter, die im Raum München wohnt, über das, was ihr angetan worden ist und erklärt, warum sie das Buch geschrieben hat.

-Frau Winter, Sie sagen, Ihre Mutter hat Sie Ihrem Großonkel ausgeliefert.

Ja. Meine Mutter war sehr stark kriegstraumatisiert und mit ihrem Alltag heillos überfordert. Mein Vater hat viel gearbeitet. Mein Großonkel ist auch meiner Mutter hinterhergestiegen. Sie hat sich eingeschlossen und mich seiner „Obhut“ ausgeliefert. Nie hatte sie ein schlechtes Gewissen, weil in der Gesellschaft die Meinung verbreitet war, dass Kinder ja angeblich vergessen.

-Wie ist Ihr Großonkel überhaupt an Sie rangekommen? Hat er bei Ihnen gewohnt?

Wir lebten in beengten Verhältnissen, zu viert auf 60 Quadratmetern. Mein Großonkel und meine Großtante haben unten gewohnt und wir oben. Mein Großonkel war schon in Rente. Wie alt er war, weiß ich nicht, in meiner Erinnerung war er immer uralt.

-Hat seine Frau nichts bemerkt?

Doch, in der Rückschau ist mir klar: Sie wusste es. Dass mein Großonkel ein Missbraucher war, war allen Frauen in der Familie klar. Aber keine hätte es jemals zugegeben. Wahrscheinlich hat er auch seine eigene Tochter missbraucht, später dann seine Enkelin. Diese Strukturen gab es in verdammt vielen Familien und es gibt sie leider auch heute noch. Der Psychologe Hartmut Kraft erklärt die Nachkriegszeit so: Ich habe nichts gehört, nichts gesehen und nichts zu sagen. Die Angehörigen schauen weg und reden sich ein, dass die kleinen Mädchen selbst Schuld sind.

-Hat ihr Großonkel Sie zu Hause missbraucht, wenn Sie alleine waren?

Nein, nicht nur. Er hatte keine Angst davor, entdeckt zu werden. Die Täter bauen ein Vertrauensverhältnis zum Umfeld auf. Deshalb können sie sich sicher fühlen. Mein Onkel ging zum Beispiel mit mir zum Bieseln ins Gebüsch...

-Er hat Sie zehn Jahre lang missbraucht. Trotzdem haben Sie ihn geliebt.

Ja. Und damit bin ich kein Einzelfall. Ich war ein Kind, das ohne feste Bindung aufgewachsen ist. Und er hat sich sehr um mich gekümmert. Kinder brauchen eine Bindung, um zu überleben. Ich habe dafür einen hohen Preis gezahlt. Als Erwachsener fragt man sich dann natürlich: Was war denn da mit mir los – und schämt sich zu Tode.

-Wie hörte das Ganze dann auf?

Ich hatte lange das Gefühl, ich hätte den Missbrauch selbst beendet. Aber das stimmt nicht. Ich war über zehn Jahre alt und erzählte ihm, dass eine meiner Freundinnen ihre Periode bekommen hatte. Er hatte vielleicht Angst vor einer Schwangerschaft. Wahrscheinlich war ich ihm zu alt – und er hatte inzwischen eine Enkelin.

-Und dann?

Ich hatte es wirklich ganz und gar vergessen. Amnesie kann ja auch Teil des Trauma-Erlebnisses sein. Hätten Sie mich mit 16 Jahren gefragt, ich hätte gesagt, es ist nie etwas passiert. Ich war zwischen 11 und 16 sehr nett zu ihm, und er war nett zu mir. Ich habe das Trauma aus meinem Alltag verbannt, sonst kann man nicht überleben. Ich war ein gut funktionierendes System. Bis zu dem Zeitpunkt, wo es nicht mehr ging.

-Wann war das?

Mit den ersten sexuellen Erfahrungen kamen die ersten Probleme. Aber da war nicht viel an Erinnerung. „Mein Onkel hat nur ein bisschen an mir rumgefummelt“ – das war lange Zeit meine Wahrheit.

-Wann hat die Vergangenheit Sie eingeholt?

Mit Anfang 20. Nach einem Auslandsaufenthalt habe ich eine Zeit lang alleine gewohnt. Das war die Hölle auf Erden. Ich hatte Paranoia, war depressiv. Ich bin in ein Loch gerutscht, hatte massiven Verfolgungswahn, habe mich ein halbes Jahr lang eingesperrt. Ich war akut suizidgefährdet. Plötzlich konnten sich all diese Ängste in mir ausbreiten. Gott sei Dank haben mich damals Freunde bei einer Therapeutin vor die Tür gesetzt. Das war hilfreich.

-Wussten Sie dann, was mit Ihnen los war?

Nein, da wusste ich noch nicht, was mit mir los war. Aber ich habe mich nicht umgebracht, das war ein Erfolg. Geheilt wurde ich erst durch die Traumatherapie, die ich mit Anfang 40 begonnen habe.

-Wie hat Ihnen diese Therapie geholfen?

Durch sie habe ich herausgefunden, dass der Missbrauch angefangen hat, als ich noch keine Sprache hatte. Aber ich habe nie, auch während der Therapie nicht, den Missbrauch nochmal richtig „durchlebt“. Andere setzen auf begleitetes Wieder-Erleben – das war nicht mein Weg. Nicht die Taten sind wichtig für mich mir ging es darum, die Auswirkungen zu heilen. Die Voraussetzung: Ich durfte es mir gegenüber nicht mehr leugnen.

-Wie weit sind Sie gegangen?

Das hört sich jetzt alles vielleicht ein wenig schizophren an – aber es funktioniert. Ich habe Kontakt zu den ganzen alleingelassenen Kindern in mir selbst aufgenommen. Die habe ich abholen wollen. Denn diese verletzten Kleinkinder, die in ihrer Trauma-Kapsel in mir drin saßen, haben das immer noch erlebt. Die musste ich mit Hilfe eines Therapeuten aus ihrem Trauma-Erlebnis befreien. In meiner Phantasie liegen alle diese Kinder jetzt in einem Sanatorium und werden gut versorgt. Früher waren sie in einem Kellerverlies eingeschlossen.

-Können Sie jetzt ein unbelastetes Leben führen?

Ja, ich führe ein sehr gutes Leben. Es ist möglich, auch nach solchen Erlebnissen eine gute Beziehung zu führen. Ich habe einen Mann und einen Sohn. Wir Betroffenen sind nicht nur Opfer, wir sind auch handelnde Menschen. Wir können uns dazu entscheiden, glücklich zu sein. Wenn wir die richtigen Hilfestellungen von außen bekommen.

-Haben Sie Ihrem Mann erzählt, was passiert ist?

Mein Mann hat mich immer begleitet. Für ihn ist das manchmal eine wahnsinnige Belastung. Er weiß Bescheid, aber er würde es nicht aushalten, wenn ich ihm haarklein alles erzählen würde.

-Warum haben Sie ein Buch geschrieben, in dem Sie Ihre Erlebnisse thematisieren?

Ich habe mich gefragt, warum mein ganzes Leben unter diesen Vorzeichen stehen muss. Und dann habe ich festgestellt, dass es vielen Frauen um die 50 ähnlich geht wie mir. Ich wollte beschreiben, was ein Trauma bedeutet. Denn wer es nicht selbst erlebt hat, kann es nicht verstehen. Ich kann mit dem Buch nur eine Ahnung davon geben. Ich will erklären, dass wir Betroffenen nicht verrückt sind, auch wenn es sich so anfühlt. Und die gute Nachricht lautet: Heilung ist möglich!

-Sie wollen, dass auch Täter Ihr Buch lesen.

Ja. Wenn ich nur ein paar erreichen könnte, wäre das wunderbar. Viele Täter denken: „Ich tu’ dem Kind doch nichts Böses, denn ich liebe ja Kinder.“ Aber auch wenn das Kind den Täter liebt – wie ich –, tu’ ich ihm etwas ganz Schreckliches an.

-Was wollen Sie noch erreichen?

Ich will allen Mut machen, denen in ihrer Kindheit etwas Schlimmes passiert ist. Auch mit 50 Jahren lohnt sich eine Therapie noch. Es bedeutet so viel mehr Lebensqualität. Ich stelle meine Sicht der Dinge klar und habe vielleicht die Chance, einige Meschen zu erreichen. Und einigen Betroffenen hilft das. Auch Therapeuten und Kriminalbeamten, die mit missbrauchten Kindern in Kontakt kommen, kann es nützlich sein.

-Was kann man tun, um Missbrauch zu verhindern?

Darüber reden. Angehörige sollten immer Zeit und Ohren für Kinder haben. Missbrauch in Familien ist immer noch ein Tabuthema. Aber ein Großteil der Taten passiert im engen sozialen Umfeld. Das Tabu besetzen Täter für sich, indem sie dem Kind sagen, sie dürfen nicht darüber reden, was passiert. Buben und Mädchen haben ein Gespür dafür, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Und sie merken, wie das Umfeld darauf reagiert, wenn sie Andeutungen machen. Hysterie und falsche Anschuldigungen sind fehl am Platz. Wenn man Verdachtsmomente hat, sollte man sich an Beratungsstellen wenden. Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das bedeutet: Mehr Unterstützung für Familien!

-Ihr Peiniger ist tot. Welches Verhältnis haben Sie heute zu Ihrer Mutter?

Als mein Großonkel gestorben ist, habe ich mit meinen Eltern über den Missbrauch geredet. Mein Vater ist käseweiß geworden und hat gesagt: „Hätt’ ich das gewusst, dann hätt’ ich ihn erschlagen.“ Das hat mir gut getan. Meine Mutter sagte nur, dass sich alles wiederholen muss. Sie ist auf der Flucht nach Deutschland missbraucht worden. Die Reaktion meiner Mutter hat mich damals tief enttäuscht. Aber ich habe keine Rechnung mehr offen, ich trage ihr nichts mehr nach.



Lesung

Constanze Winter liest aus ihrem Buch "Tausend Tode und ein Leben" am Mittwoch, 9. September, 11 Uhr, in der Seidlvilla (Nikolaiplatz 1b) aus ihrem Buch. Am 10. November findet in der Lehmanns Media Buchhandlung (Pettenkoferstraße 18 ) eine weitere Lesung statt.

Das Buch

Constanze Winter: "Tausend Tode und ein Leben: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder - Ursachen, Folgen und Therapie"

ISBN-10: 3170290762

Stefanie Wegele


E-Mail:stefanie.wegele@merkur.de


http://www.merkur.de/lokales/muenchen/st...html?cmp=defrss


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RE: Sexuelle Gewalt im häuslichen Umfeld

#29 von Christine , 13.03.2016 10:30

8. September 2015, 18:57 Uhr
Missbrauch von drei Töchtern


Weil sie als Jugendliche nicht die Ehe der Eltern zerstören wollte, schwieg ein Opfer jahrelang. Nun steht ein 44-Jähriger dennoch steht vor Gericht, weil er seine Töchter sexuell missbraucht haben soll.

Von Peter Becker, Freising

Die Vorwürfe, seine drei Töchter sexuell missbraucht zu haben, seien nur ein Konstrukt seiner Frau, um die Scheidung schneller durchzusetzen. So verteidigt sich ein 44-jähriger Beamter aus dem Landeskriminalamt (LKA) in München vor dem Heiligenstädter Familiengericht. Das geht aus den Akten hervor, die Vorsitzender Ralph Reiter am dritten Verhandlungstag vor der 6. Strafkammer des Landshuter Landgerichts verlas. Ursprünglich war der Mann angeklagt worden, in Freising dreimal sexuelle Handlungen an seiner Adoptivtochter vorgenommen zu haben. Nach Aussagen der Mutter soll sich der 44-Jährige auch an den jüngeren Schwestern vergangen haben.

Die Mutter wirft ihm auch vor, unberechtigterweise Geld von den Sparbüchern der gemeinsamen Kinder abgehoben zu haben, der Angeklagte bestreitet dies. Das einstige Paar hat noch eine weitere leibliche Tochter, die aber bereits volljährig ist. Und es gibt eben jene 21-jährige Adoptivtochter, die das Verfahren ins Rollen gebracht hatte. Die Mutter vermutet, dass der 44-Jährige aufgrund seiner Suspendierung vom Dienst als Systembetreuer im LKA in finanzielle Nöte geraten sei. In den Protokollen finden sich auch Hinweise darauf, dass ein erster sexueller Missbrauch der Adoptivtochter schon früher hätte entdeckt werden können.

Eine Therapeutin gibt der Mutter recht
Eine Therapeutin in Berlin diagnostizierte bei dem damals vierjährigen Mädchen entsprechende Hinweise. Der Angeklagte wiegelte dies mit dem Hinweis ab, es habe möglicherweise Vorfälle in Afrika gegeben. Er und seine Adoptivtochter stammen aus Kamerun. Die junge Frau gab zu Protokoll, sie habe sich ihrer Stiefmutter nicht offenbaren wollen, weil sie als 14-Jährige nicht daran schuld sein wollte, dass die Ehe auseinander gehe. Sie sei das Wagnis erst eingegangen, als sie sich sicher war, dass ihre Ziehmutter sich von ihrem Mann trennen wollte. Die Enthüllungen der 21-jährigen sorgten dafür, dass ihre ältere Halbschwester offenbarte, sie habe an ihrem Vater "herumspielen müssen".


An der jüngsten Tochter, sie ist heute neun Jahre alt, soll sich der Angeklagte ebenfalls vergriffen haben. Dies vermutet die Mutter, die zwischenzeitlich die Beziehung zu ihrem Mann wieder aufgenommen hatte. In dessen Obhut hatte sie die drei minderjährigen Kinder gegeben, als sie mit ihrer ältesten leiblichen Tochter auf eine Kreuzfahrt ging. Als sie drei Wochen später zurückkam, fand sie das damals achtjährige Mädchen apathisch im Bett liegend vor. Es wollte nicht mehr aufstehen, sondern nur noch ihre Kassetten anhören. Ihre beiden Brüder machten ebenfalls einen verstörten Eindruck.

In einer Begegnungstätte waren die Töchter abermals allein mit dem Vater
Die Frau brach jetzt endgültig alle Verbindungen zu ihrem Mann ab und erstritt ein Kontaktverbot. In einem der Protokolle ist zu lesen, dass sie fürchtete, der Mann könne versuchen, über die gemeinsamen Kinder wieder eine Beziehung zu ihr aufzubauen. Umso mehr ärgerte sie es, als sie erfuhr, dass eine Betreuerin in einer Begegnungsstätte die Kinder mit ihrem Vater während eines Treffens allein gelassen hatte. Dies war ein Verstoß gegen die Bedingungen, die sie gestellt hatte.

Adoptivtochter und leibliche Kinder befinden sich aufgrund ihrer Erlebnisse in therapeutischer Betreuung. Die Mutter leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung und ist seit Anfang 2015 arbeitsunfähig. Der Prozess wird am 29. September fortgesetzt.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/frei...ichte-1.2639513


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RE: Sexuelle Gewalt im häuslichen Umfeld

#30 von Christine , 13.03.2016 10:31

MISSBRAUCH: Empörung über Urteil hält an
vom 7. September 2015 Aus der Redaktion des Prignitzers
Urteil ist ein Hohn für alle Opfer



Ich teile die Fassungslosigkeit der Leiterinnen des Frauenhauses in Anbetracht der milden Bewährungsstrafe für den Wittenberger Familienvater, der seine dreijährige Tochter sexuell missbraucht hat. Und ich teile die Empörung der ehemaligen Lokalredaktionschefin Petra Ferch in ihrem Leserbrief und die des jetzigen Redaktionsleiters Hanno Taufenbach in seinem Kommentar dazu.


Als Psychologe, der viele Opfer sexuellen Missbrauchs und deren Familien betreut hat, weiß ich um das Leid und die Traumatisierungen, die für viele Opfer ein Leben lang belastend bleiben.

Richterin Sandra Marks setzt mit der Bewährungsstrafe meines Erachtens in doppelter Hinsicht falsche Signale. Für den Täter, für den in ausreichendem Maß Sühne und Vergeltung mit der Strafe verbunden sein sollten, ist diese für diesen Strafzweck zu gering.


Ebenso ist diese Strafe als Abschreckung für andere potentielle Täter nicht wirksam. Leider ist wohl eher das Gegenteil der Fall.

Etwa 250?000 Männer in Deutschland mit pädophilen Neigungen fühlen sich sexuell auch oder ausschließlich von Kindern angezogen. Das sind knapp ein Prozent der männlichen Bevölkerung, also ist etwa jeder hundertste Mann pädophil.

Was die Auflage der ambulanten Sexualtherapie betrifft, so ist diese häufig mit einer falschen Vorstellung verbunden. Sexuelle Neigungen sind mit dem Erreichen des Erwachsenenalters in der Regel so weit entwickelt, dass sie nicht in dem Sinne therapierbar sind, dass sie zu löschen wären. Allenfalls sind die sexuellen Neigungen nach geeigneter Psychotherapie und erfolgreichen Präventionsmaßnahmen besser kontrollierbar als vorher.

Dazu gehören aber eine wirklich geeignete Therapie einerseits (nicht irgendeine) und eine hohe Bereitschaft, Einsicht und anhaltende Motivation des Täters andererseits. Ansonsten ist die Wiederholungsgefahr groß, in neuem Umfeld erneut zum Täter zu werden.

Jeder potenzielle Täter ist verantwortlich für sein Verhalten und kann zum Beispiel bei http://www.kein-taeter-werden.de Hilfe erhalten. Die unterschiedlichen Aussagen des Wittenberger Familienvaters zu seinen Gunsten lassen erhebliche Zweifel an dessen Glaubwürdigkeit und wirklicher Einsicht aufkommen. Daher ist das Entgegenkommen des Gerichts bereits aus diesem Grunde nicht nachvollziehbar. Der Mutter des Kindes und den Leiterinnen des Frauenhauses wünsche ich, dass sie nicht bei der Empörung stehen bleiben, sondern darüber hinausgehen. Mit Hilfe eines in dieser Thematik erfahrenen Rechtsanwaltes (ruhig nachfragen, ob die Erfahrung vorhanden ist!) könnte geprüft werden, ob eine Nebenklage bei Gericht eingereicht werden kann, um Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Da es sich um ein Urteil des Landgerichts handelt, käme hier wohl nur die Revision in Betracht, zum Beispiel wegen möglicher Verfahrensfehler des Gerichts. Denn es mutet schon seltsam an, dass es keine Befragungen gab, die Auskunft über das in hohem Maße beeinträchtigte Kindeswohl des betroffenen Mädchens hätten geben können. Bei allen Einsprüchen bei Gericht sind kurze Fristen zu beachten.

Selbstverständlich sollte das Mädchen von nun an in aufmerksamer Weise im Vordergrund stehen. Ihr wünsche ich, dass sie in Zukunft ein stabiles Umfeld findet, das sie unbehelligt und kindgemäß aufwachsen lässt und sie auf diese Weise noch genügend Kraft tanken kann, um die Traumatisierungen so gut wie möglich verarbeiten zu können, auch wenn das nie ganz möglich sein wird.

Zwei Jahre auf Bewährung für den mehrfachen sexuellen Missbrauch eines Kleinkindes. Unfassbar! Bei Steuerhinterziehung oder Geldunterschlagung sind wir schnell einmal bei drei Jahren Gefängnis ohne Bewährung.

Sicher bereuen auch diese Täter, (dass sie gefasst worden sind). Oder hat sich der Missbraucher in diesem Fall selbst angezeigt?

In den psychologischen Gesprächssitzungen, die ich seit 1992 mit Erwachsenen führe, die als Kind Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind, ist mir eines ganz klar geworden: Das Leben der Opfer wurde nachhaltig und auf vielfache Weise beeinträchtigt. Diese Erlebnisse sind nie wirklich vergessen. Immer wieder treten Flashbacks auf, das heißt, Szenen des sexuellen Missbrauchs werden unvermittelt erinnert. Eine unbeschwerte Kindheit ist sowieso zerstört worden. Aber auch eine glückliche, erfüllte Sexualität als Erwachsene ist oft nicht mehr möglich.

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Häufig geben sich die Opfer für ihre Irritationen sogar noch die Schuld. Was nützt ihnen ein „Bereuen“ des Täters, das sie nach all ihren Erlebnissen kaum glauben können? Ein sexueller Missbrauch passiert nicht einfach so spontan. Die Täter planen ihre Taten genau und bereiten sie akribisch vor. Hier geht es um Machtausübung und sexuelle Ausnutzung zur Befriedigung der Bedürfnisse des Täters.

Mein Wunsch wäre, dass sich die Verantwortlichen für ein solches Urteil in einer fachspezifischen Fortbildung mit der Dynamik des sexuellen Kindesmissbrauchs und den möglichen Spätfolgen für die Opfer auseinandersetzen. Vielleicht käme es dann nicht mehr zu solchen wenig nachvollziehbaren Urteilen. Wozu gibt es den Paragrafen 176 im Deutschen Sexualstrafrecht, wenn er nicht wirklich zur Anwendung kommt.

http://www.svz.de/lokales/prignitz/empoe...id10653281.html


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RE: Sexuelle Gewalt im häuslichen Umfeld

#31 von Christine , 13.03.2016 10:32

Villingen-Schwenningen
Mann gesteht Missbrauch an Siebenjähriger
(tam), 22.09.2015 09:19 Uhr


Villingen-Schwenningen/Konstanz - Das Landgericht Konstanz hat einen 52-jährigen Familienvater aus Waiblingen wegen jahrelangen, mehrfachen sexuellen Missbrauchs seiner Nichte aus Schwenningen zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.


Das Kind war zu den Tatzeiten zwischen drei und sieben Jahre alt. Als die Siebenjährige ihren Eltern vor einem Jahr von einem sexuellen Übergriff des Onkels berichtete, zu dem es in den Sommerferien gekommen war, kam es zur Anzeige.

Eine Videovernehmung des Kindes, die im Gericht gezeigt wurde, verdeutlichte, wie unangenehm dem Kind die Fragen der Polizeibeamtin waren. Seinem Vater hatte es zuvor berichtet: "Er hat mir nicht weh getan, aber es war eklig." Nach der Strafanzeige gegen ihren Mann packte die Ehefrau des Angeklagten ihre Sachen und verließ mit dem gemeinsamen Sohn den Partner, womöglich für immer. Am Telefon riet sie ihm, die Sache zu regeln. Das tat der 52-Jährige, in dem er zur Polizei ging und dort nicht nur den angezeigten Vorfall einräumte, sondern von sechs weiteren Taten berichtete, die er in den Jahren zuvor begangen hatte.

Nur in einem Fall war den Eltern des Kindes ein Verdacht gekommen. Und man wollte nicht mehr, dass der Onkel mit dem Mädchen alleine war. Der fand jedoch immer wieder Gelegenheiten, indem er das Vertrauen seiner Verwandten ausnutzte. Vor Gericht verlas er ein pauschales Geständnis, wobei er immer wieder in tränenloses Schluchzen ausbrach. Dabei war nicht ganz klar, ob dies aus Trauer über seine eigene, freudlose Kindheit geschah, die er in einem Atemzug mit dem Geständnis schilderte. Oder ob er tatsächlich so entsetzt über sich selbst war, wie er behauptete.

Obwohl er ständig beteuerte, dass seine Taten nicht zu entschuldigen seien, versuchte er andererseits, dem Kind eine gehörige Portion Mitschuld zu geben. Die Kleine sei seit dem Kindergartenalter von "Doktorspielen" fasziniert gewesen und habe ihn oft in ihr Zimmer "geschleppt", um genau das mit ihm zu spielen. Da er sie so mochte, habe er halt nachgegeben: "Ich hätte das nie getan ohne ihre Aufforderung", meinte er.

Was er getan hat, wurde jetzt als Verbrechenstatbestand in sieben Fällen verurteilt. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten betonte jedoch insbesondere die Tatsache, dass sein Mandant selbst es war, der die Anklage auf sieben Fälle erweitert hatte: "Ein sehr ungewöhnlicher Fall."

Auch habe dieser sich inzwischen in Behandlung begeben. Seine Familie sei zerbrochen, was bereits eine harte Strafe sei, und er habe eine gute bürgerliche Existenz aufgebaut, die nicht durch Wegsperren auch noch zerstört werden sollte. Eine Bewährungsstrafe stand für das Gericht aber überhaupt nicht zur Diskussion. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt...943c110a55.html


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RE: Sexuelle Gewalt im häuslichen Umfeld

#32 von Christine , 13.03.2016 10:33

IM INTERNET VERKAUFT Den eigenen Sohn zum Missbrauch angeboten


Internet bietet ein Belgier seinen Sohn zum Missbrauch an. Ein Niedersachse reist daraufhin nach Mechelen, wo es zu der abscheulichen Tat kommt. Filmaufnahmen davon weisen Fahndern die Spur zum Täter. Gingen noch mehr Pädophile auf das Angebot ein?

HANNOVER/MECHELEN Der Vorwurf klingt ungeheuerlich: Ein belgischer Familienvater soll seinen elf Jahre alten Sohn im Internet zum Missbrauch angeboten haben, und ein junger Niedersachse ist auf das Angebot eingegangen. Von diesem Mittwoch an muss sich der 22 Jahre alte Mann aus dem Raum Hameln wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vor dem Landgericht Hannover verantworten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelt es sich um einen außergewöhnlich schweren Fall. Der 22-Jährige hat die Tat gestanden.

Nach der Verabredung im anonymen Bereich des Internets, dem sogenannten Darknet, reiste der 22-Jährige den Ermittlungen zufolge Anfang März ins belgische Mechelen, wo es dann zusammen mit dem Vater zu dem Missbrauch des Kindes kam. Der 45 Jahre alte Vater soll das Geschehen mit einer Kamera festgehalten und den Film später im Internet angeboten haben. Auf die Spur der erschütternden Tat kamen australische Ermittler bei der Fahndung nach Sexualstraftätern im Internet. Sie konnten zurückverfolgen, dass der Film in Belgien entstanden ist und brachten die Ermittlungen dort und in Niedersachsen ins Rollen.

Bislang gebe es keine Erkenntnisse, dass der Belgier seinen Sohn noch durch weitere Männer habe missbrauchen lassen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Mechelen, Nele Poelmans, der Deutschen Presse-Agentur. Der Vater befinde sich weiterhin in Haft und es liefen noch ergänzende Ermittlungen. Dem Mann wird in seiner Heimat der Prozess gemacht.

Im sogenannten Darknet (englisch für „Dunkles Netz“) können sich Internetnutzer anonym bewegen. Der nur über Anonymisierungsdienste erreichbare Bereich des Internets wird unter anderem von Kriminellen genutzt. Wie der Sprecher des Landeskriminalamtes Niedersachsen (LKA), Frank Federau, sagte, hinterlasse allerdings jeder, der irgendwo im Internet unterwegs sei, Spuren. Diese aufzudecken, sei eine Frage der Auswertung. „Es gibt immer wieder Fälle, wo wir Pädophile ermitteln konnten.“ Beteiligte seien dabei weltweit vernetzt.

Anfang des Jahres hatte auch das Europäische Parlament vor neuen Methoden der Verbreitung von Kinderpornografie über das sogenannte Darknet gewarnt. Dort würden anonyme Gemeinschaften eingerichtet, die praktisch nicht zurückzuverfolgen seien.

http://www.nwzonline.de/panorama/den-eig...1962330103.html


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RE: Sexuelle Gewalt im häuslichen Umfeld

#33 von Christine , 13.03.2016 10:34

Elfjährigen missbraucht: knapp fünf Jahre Haft
Ein Belgier bietet seinen Sohn im Internet zum Missbrauch an.

Ein 22-jähriger Niedersachse, der auf das Angebot einging, ist nun verurteilt.

Was bringt einen Mann zum Missbrauch eines Elfjährigen?

Von Deutsche Presse-Agentur dpa
Artikel veröffentlicht: Freitag, 02.10.2015 14:13 Uhr
Artikel aktualisiert: Freitag, 02.10.2015 14:18 Uhr

Im Prozess gegen einen jungen Mann, der die Vergewaltigung eines Schülers in Belgien gestanden hat, wird in Hannover das Urteil gefällt.

Quelle: Julian Stratenschulte

Hannover. Das Landgericht Hannover hat einen 22-Jährigen für den schweren sexuellen Missbrauch eines Schülers in Belgien zu vier Jahren und elf Monaten Haft verurteilt.

An dem Missbrauch in Mechelen hatte sich der Vater des zur Tatzeit Elfjährigen beteiligt - er hatte seinen Sohn auf einer Pädophilenplattform im Internet zum Missbrauch angeboten.

Es werde Jahre dauern, bis der psychisch geschädigte Junge über das Geschehen hinwegkomme - wenn überhaupt, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die Anklage hatte fünfeinhalb Jahre Haft gefordert. Das Gericht berücksichtigte die 20 000 Euro Schmerzensgeld, die der Täter dem Opfer zahlen will.

In seinem letzten Wort entschuldigte sich der geständige Angeklagte aus dem Raum Hameln und sagte, er werde sich in Haft in Therapie begeben, damit sich eine solche Tat nicht wiederhole. Ein Psychiater bescheinigte dem jungen Mann eine ausgeprägte Pädophilie.

Trotzdem bleibe das Motiv offen, sagte der Vorsitzende Richter. "Was bewegt einen 22-Jährigen, einen Elfjährigen mit dessen Vater zu missbrauchen?" Das Schweigen des Angeklagten auf diese Frage lasse das Gericht und die Allgemeinheit ratlos zurück.

Nach den Ermittlungen der belgischen Justiz missbrauchte der 45 Jahre alte Vater seinen Sohn vom Säuglingsalter an. Er befindet sich in Belgien in Haft, wo ihm der Prozess gemacht wird. "Das ist ein Martyrium durch den Vater, das man sich kaum vorstellen kann", sagte der Richter.

Auf die Spur des Mannes kamen australische Ermittler: Sie stießen im Internet auf Fotos, die der Vater dort von dem Missbrauch eingestellt hatte. Sie konnten die Spur nach Belgien zurückverfolgen und brachten die Ermittlungen ins Rollen.

http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Na...uenf-Jahre-Haft


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RE: Sexuelle Gewalt im häuslichen Umfeld

#34 von Christine , 14.03.2016 13:52

Albstadt
Mann missbraucht jahrelang die eigene Tochter
(sb), 08.10.2015 06:39 Uhr


Albstadt/Hechingen - Vor der Ersten Großen Jugendkammer des Landgerichts Hechingen hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 44 Jahre alten Mann aus Albstadt begonnen, dem vorgeworfen wird, jahrelang seine Tochter sexuell missbraucht zu haben.
Die Anklageschrift listet nicht weniger als 23 Fälle des schweren Kindesmissbrauchs und 42 Fälle des Missbrauchs einer Schutzbefohlenen auf; darüber hinaus sieht die Staatsanwaltschaft in Hechingen den Straftatbestand des Beischlafs zwischen Verwandten als gegeben an.


Kindesmissbrauch liegt laut Strafgesetzbuch vor, wenn das Opfer jünger als 14 Jahre alt ist, Missbrauch von Schutzbefohlenen, wenn das Opfer zwischen 14 und 18 Jahre alt ist.
Zwischen dem Vater und der 1997 geborenen Tochter soll es sowohl zum Geschlechts- als auch zum Oralverkehr gekommen sein; der Tatzeitraum erstreckt sich von 2009 bis 2013.

Um die Familie vor Einblicken in ihre Intimsphäre zu schützen, hat die Große Jugendkammer am Mittwoch nach der Verlesung der Anklage beschlossen, vorläufig nichtöffentlich
weiter zu verhandeln. Von 22 Zeugen sollen im Lauf der nächsten Verhandlungstage 21 nichtöffentlich angehört werden; es sind derzeit neun Fortsetzungstermine angesetzt, von denen der letzte der 21. Dezember ist.

Zur Verfahrenseröffnung am Mittwoch war es auf Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart gekommen.
Das Landgericht Hechingen hatte eine Eröffnung des Hauptverfahrens ursprünglich abgelehnt; gegen diese Entscheidung hatte anschließend die Vertretung der Nebenklage beim Oberlandesgericht als der nächsthöheren Instanz Beschwerde eingelegt. Dieser Beschwerde wurde stattgegeben.

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt...f74588f029.html


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RE: Sexuelle Gewalt im häuslichen Umfeld

#35 von Christine , 14.03.2016 13:53

SCHWERER MISSBRAUCH IN BERLIN
Mann schwängert 13-Jährige und vergeht sich an Stieftochter


Er schwängerte ein 13-jähriges Mädchen aus der Nachbarschaft. 15 Jahre später verging sich der Mann auch an seiner Stieftochter. Jetzt wurde er zu fast sechs Jahren Gefängnis verurteilt.

Ein 42-Jähriger muss wegen schweren sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen für fünf Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Der Angeklagte habe eine 13-Jährige aus der Nachbarschaft geschwängert sowie seine Stieftochter drei Jahre lang missbraucht, befand das Berliner Landgericht am Freitag. Das erste Opfer hatte Ende 2000 ein Kind bekommen, den gelernten Tischler aber zunächst nicht als Vater benannt. Ab 2009 habe er sich an seiner damals zehnjährigen Stieftochter vergangen, so das Gericht.

Der Angeklagte habe in dem sechsmonatigen Prozess einen Missbrauch der Stieftochter bestritten und versucht, die inzwischen 16-Jährige als Lügnerin darzustellen, sagte die Vorsitzende Richterin. „Das ist gescheitert, sie hat die Wahrheit gesagt.“ In der Wohnung der Familie im Stadtteil Pankow sei es zu mindestens zehn Taten gekommen. „Wenn die Mutter Spätschicht hatte, musste die Tochter damit rechnen, dass der Stiefvater Sex wollte“, hieß es weiter im Urteil.

Stieftochter brachte Verfahren ins Rollen

Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte zugegeben, vor etwa 15 Jahren mit der 13-jährigen Nachbarstochter Sex gehabt zu haben. Es sei einvernehmlich geschehen und ein „einmaliger Ausrutscher“ gewesen, erklärte der Tischler. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass es sich um eine sexuelle Beziehung gehandelt habe. Das Mädchen, das in schwierigen sozialen Verhältnissen lebte, habe „an Liebe geglaubt, er nutzte das aus“.

Die Stieftochter hatte sich vor zwei Jahren an das Jugendamt gewandt und mit ihren Angaben das Verfahren gegen den 42-Jährigen ins Rollen gebracht. Das Mädchen habe dadurch den Kontakt zur Mutter verloren, weil sich diese dem Stiefvater zugewandt habe, sagte die Richterin.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von sieben Jahren Haft gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

http://www.berliner-zeitung.de/polizei/s...6,32123700.html


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RE: Sexuelle Gewalt im häuslichen Umfeld

#36 von Christine , 14.03.2016 13:54

Vergewaltigung der Partnerin
Weil er seine Lebensgefährtin mehrfach sexuell genötigt und am Ende auch vergewaltigt hat, muss ein 61-Jähriger für drei Jahre und neun Monate hinter Gitter.


von FRANK WEICHHAN
Weil er seine Lebensgefährtin mehrfach sexuell genötigt und am Ende auch vergewaltigt hat, muss ein 61-Jähriger für drei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Da der Mann unter Bewährung stand, die jetzt widerrufen wird, kommen weitere neun Monate Haft hinzu. Wegen möglicher Fluchtgefahr ordnete das Kitzinger Schöffengericht eine sofortige Festnahme an.

Der Angeklagte, das war schon bei der ersten Verhandlung vor drei Wochen klar geworden, musste immer Chef im Ring sein. Er beanspruchte seine Partnerin ganz für sich, schwang sich schließlich sogar zum Tyrann auf. Das ging so weit, dass der 61-Jährige immer wieder sexuelle Übergriffe startete und das Nein seiner Lebensgefährtin regelmäßig missachtete.

Dabei hatte es ab April 2012 zunächst nach der großen Liebe ausgesehen. Die 51-Jährige schien – nach mehreren gescheiterten Ehen – ihren Traummann gefunden zu haben. Doch die Dinge sollten sich schnell ändern: Der 61-Jährige übernimmt zunehmend das Kommando, ist eifersüchtig, versucht seine Lebensgefährtin zu dominieren. Aus einer starken Frau wird so ein geknickter, zu Grunde gerichteter Mensch, der sich in Behandlung begeben muss und über Monate krank geschrieben ist.

Die sexuellen Übergriffe trugen sich im Mai vergangenen Jahres zu. Die Frau hatte nach einem erneuten Streit mal wieder im Gästezimmer geschlafen, als der 61-Jährige nackt auftaucht und seine Freundin mit Gewalt zum Sex zwingt.

„Es gibt nicht den geringsten Zweifel.“
Das Gericht über die Vergewaltigung
Das soll nicht der einzige Missbrauch bleiben, es kommt nach Aussage der Frau noch zu mindestens zwei weiteren Übergriffen.

Die Frau erduldet das zunächst, verschließt die Augen vor den Tatsachen, schützt ihn sogar. Ihre Hoffnung ist eine Paartherapie und sein Versprechen, sich zu ändern. Der Schlusspunkt dann vergangenen Herbst: Bei einer Aussprache geht der Mann körperlich gegen die 51-Jährige vor – der Vorfall bringt das Fass zum Überlaufen. Die Frau geht zur Polizei, offenbart sich und erstattet Anzeige gegen den einstigen Traummann. Gleichzeitig erwirkt sie einen Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz, damit sich der Mann ihr nicht mehr nähern darf.

Der Mann selbst schwieg zu den Anschuldigungen, die vor dem Kitzinger Schöffengericht unter Vorsitz von Bernhard Böhm gegen ihn erhoben werden, um sich in seinem Schlusswort für unschuldig zu erklären. Seine Verteidigerin plädiert auf Freispruch.

Hintergrund ist ein unwürdiger Gutachterstreit, den die Verteidigung vom Zaun gebrochen hatte. Weil das Opfer zuletzt psychische Probleme hatte, war von der Staatsanwaltschaft vorsorglich ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit der Frau in Auftrag gegeben worden. Das kam zu einem klaren Ergebnis: Die Frau ist glaubwürdig, von einer möglichen Falschaussage keine Spur. Was die Verteidigung jedoch nicht akzeptieren wollte und einen Tag vor der Verhandlung vor drei Wochen mit einem Gegengutachten und der Forderung nach einem Obergutachter um die Ecke kam.

Die Folge: Der Prozess wurde zunächst vertagt und fand nun am Dienstag seine Fortsetzung. Mit einer deutlichen Ansage durch den Vorsitzenden Richter Bernhard Böhm: Dem Gegengutachten „fehlt es an Qualität und es dient nur der Verfahrensverzögerung.

“ Die Staatsanwaltschaft wurde ebenso deutlich und befand, dass das Gegengutachten „seinen Namen nicht verdient“.

Am Ende gab es für das Gericht „nicht den geringsten Zweifel“, dass es zu den sexuellen Übergriffen gekommen war. Dass dies in einer Partnerschaft stattgefunden habe, wiege keinesfalls leichter, wie landläufig oft geglaubt werde: „Dies ist eine Gesellschaftslüge“, so das Gericht.

Dass zu den verhängten drei Jahren und neun Monaten Haft weitere neun Monate kommen, hängt mit einer Verurteilung von 2012 zusammen: Im Sommer 2011 hatte der 61-Jährige seine damalige Ehefrau mit Tee verbrüht und ihr Verbrennungen zweiten Grades zugefügt.

http://www.infranken.de/regional/kitzing...;art218,1294083


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RE: Sexuelle Gewalt im häuslichen Umfeld

#37 von Christine , 14.03.2016 13:55

DELMENHORSTER VOR GERICHT 23-Jähriger gesteht sexuellen Missbrauch seiner Nichte
Franz-Josef Höffmann


Das Grauen kam erst ans Licht, als der Vater des Kindes eindeutige Fotos auf einem Handy entdeckte. Bilder und Filme soll der 23-Jährige mit anderen Männern im Internet geteilt haben.

DELMENHORST/OLDENBURG
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes muss sich seit Mittwoch ein 23 Jahre alter Mann aus Delmenhorst vor der Jugendschutzkammer des Oldenburger Landgerichtes verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit von 2012 bis Ende 2013 seine kleine Nichte sexuell missbraucht und sich an dem Kind mehrfach vergangen zu haben. Das Mädchen war zu Beginn der Taten neun Jahre alt.

Die sexuellen Übergriffe passierten immer dann, wenn die Familie des Mädchens die Mutter des Angeklagten in Delmenhorst besuchte. Der 23-Jährige wohnt noch bei seiner Mutter und lebt von seinem Kindergeld. Der Angeklagte hatte von den Taten Fotos und Videos angefertigt und diese im Internet mit anderen Männern geteilt.

Chatprotokolle von den Internet-Kontakten wurden vor Gericht verlesen. Der Inhalt verlangte den Prozessbeteiligten und den Zuhörern einiges ab. Teils gaben die Männer Handlungsanweisungen für die nächsten Taten. Der Angeklagte, dem es nach eigenen Angaben auch um Anerkennung ging, folgte. Er lieferte.

Seine Nichte sei die Einzige gewesen, die ihn wahrgenommen habe, beschrieb der Angeklagte sein „besonderes Verhältnis“ zu dem Kind. Im Chat klingt das aber weniger liebevoll. Da ist die Rede von übelstem Sex. Seine Familie habe sich kaum um ihn gekümmert, sagte der Angeklagte. Was er in seinem Zimmer trieb, blieb deswegen auch lange unentdeckt. Erst als der Vater des Kindes auf einem Handy eindeutige Fotos von seiner Tochter fand, kam das ganze Grauen ans Tageslicht.

Die Fotos und Videos von den Taten haben sich die Prozessbeteiligten im Sitzungssaal angeschaut. Das Geständnis, das der Angeklagte ablegte, erspart dem Mädchen zumindest eine Vernehmung vor Gericht. Es liegt eine Videovernehmung vor, die die Polizei angefertigt hat. Das Verfahren wird am 22. Oktober fortgesetzt.

http://www.nwzonline.de/delmenhorst/23-j...2832667966.html


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RE: Sexuelle Gewalt im häuslichen Umfeld

#38 von Christine , 14.03.2016 13:56

Landshut Freispruch für 52-Jährigen: Missbrauch der Tochter ist nicht nachweisbar


„Wir glauben schon, dass was passiert ist.“ Nach einer „unbefriedigenden“ Beweisaufnahme könne man dies allerdings nicht mit der erforderlichen Sicherheit sagen, so Vorsitzender Richter Oliver Doheide in der Urteilsbegründung.


Der angeklagte Tutu A. war von der vierten Strafkammer des Landgerichts nach vier Verhandlungstagen soeben freigesprochen worden vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 21 Fällen, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen. Opfer des 52-Jährigen soll die eigene Tochter gewesen sein, doch die Aussage der Zehnjährigen, der Vater habe sie im Genitalbereich berührt, ist laut Dopheide über neun Monate lang kontinuierlich nur auf Vorhalt erfolgt.

„Vor diesem Hintergrund ist nicht auszuschließen, dass das Mädchen durch einen unbegründeten Vorhalt der Mutter auf eine falsche Fährte gesetzt wurde.“

Wie berichtet, hielt sich der in Ghana geborene und in Landshut lebende A. regelmäßig, zumeist am Wochenende, in der Wohnung seiner Freundin und den gemeinsamen Töchtern in Dingolfing auf. Am Abend des 1. Januar 2015 befanden sich der Angeklagte und seine zehnjährige Tochter alleine im Wohnzimmer. Die Mutter war mit der jüngeren Tochter bereits schlafen gegangen.

Tutu A. soll laut Anklage seiner Tochter zunächst in die Schlafanzughose gefasst und ihre Vagina gestreichelt haben. Dann soll er ihr mit Gewalt die Beine auseinandergedrückt und sich an ihr vergangen haben. Zu einem Geschlechtsverkehr soll es dabei aber nicht gekommen sein. Dieses Geschehen soll sich laut Anklage bereits zuvor zu 20 nicht näher bestimmbaren Zeitpunkten zwischen dem 30. Juli und dem 31. Dezember 2014 immer dann ereignet haben, wenn Vater und Tochter alleine miteinander waren.

Wie so oft in Missbrauchsprozessen stand die Kammer auch in diesem Fall vor einer Aussage gegen Aussage-Konstellation. Tutu A. hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bis zuletzt vehement bestritten und gesagt, er habe am Neujahrstag beide Töchter nach einem Besuch auf dem verschneiten Spielplatz lediglich massiert und das auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter hin.

Seine Tochter sprach unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Gericht von Berührungen im Genitalbereich - laut Dopheide „das Kerngeschehen, dass immer wieder berichtet wurde“. Nun würden Berührungen im Genitalbereich grundsätzlich für eine Verurteilung ausreichen, so der Richter, doch im vorliegenden Fall sei dies immer nur auf Vorhalt erfolgt, egal ob bei der Polizei, beim Ermittlungsrichter oder nun vor der Kammer.

Das Mädchen habe sich ursprünglich auch nicht seiner Mutter anvertraut, sondern sei von dieser gefragt worden, ob der Vater sie da unten angefasst habe. Andere in der Anklage aufgeführte Details wie Berührungen an der Brust oder das Lecken mit der Zunge im Genitalbereich seien nie durchgängig gewesen; letzteres sei vor Gericht gar nicht aufgetaucht, obwohl man das Mädchen explizit gefragt habe, was der Vater im Genitalbereich alles gemacht haben soll.

Auch an Brustberührungen habe sich die Zehnjährige nicht erinnern können, obwohl sie dies bei der Polizei angegeben hatte – wiederum auf Vorhalt allerdings. Den Spielplatzbesuch habe das Mädchen wiederum genau in Erinnerung gehabt, sagte Dopheide. Grundsätzlich aber gelte: „Die Schilderungen des Geschehens am 1. Januar bleiben merkwürdig blass.“

Dem psychologischen Bericht zufolge handelt es sich bei der Zehnjährigen um ein Mädchen, dessen Bedürfnis nach sozialer Anerkennung sehr hoch ist, und das versucht, sich ihrem Umfeld anzupassen mit Antworten, die vermeintlich von ihr erwartet werden. Zwar war das Mädchen am ersten Januar weinend zur Mutter gekommen, aber für deren prompte Frage, ob der Vater sie untenrum angefasst habe, konnte die Kammer keinen logischen Grund erkennen, wie Dopheide sagte.

Die Frau habe vor Gericht gesagt, sie sei durch ihren Vater für dieses Thema sensibilisiert worden. Der vermeintliche Missbrauch habe sich aber auf Nachfrage lediglich als unerwünschtes Betreten des Vaters des Badezimmers herausgestellt, in dem sich die pubertierende Tochter gerade befunden habe. Vor diesem Hintergrund könne die Kammer nicht ausschließen, dass das Mädchen durch einen unbegründeten Vorhalt der Mutter auf eine falsche Fährte gesetzt wurde. „Und dann können wir die anderen 20 mutmaßlichen Fälle erst recht nicht belegen.“

Die Angaben von Tutu A. haben die Kammer aber auch nicht befriedigt, sagte Dopeide in der Urteilsbegründung. „Mag sein, dass es eine Berührung gegeben hat, aber das können wir nicht mit der erforderlichen Sicherheit sagen.“ Ein starkes Indiz seien allerdings die Alpträume, von denen die Zehnjährige geplagt werde und die sie vor Gericht geschildert habe. An der Echtheit der Alpträume hege er keine Zweifel, so Dopheide. „So etwas kann sich ein kleines Mädchen nicht mal so auf die Schnelle ausdenken.“

http://www.idowa.de/inhalt.landshut-frei...dbad035cd3.html


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RE: Sexuelle Gewalt im häuslichen Umfeld

#39 von Christine , 14.03.2016 13:57

Sechs Jahre Gefängnis für sexuellen Missbrauch der Tochter
15.10.2015

Kassel.
Die Jugendschutzkammer des Landgerichts Kassel hat am Donnerstag einen Mann zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil er sich fast 400 Mal an seiner adoptierten Stieftochter vergangen hat. Die Kammer befand den 49-Jährigen am Donnerstag des schweren sexuellen Missbrauchs in einem Fall, des sexuellen Missbrauchs in 383 Fällen sowie des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen schuldig. Die Fälle ereigneten sich demnach zwischen den Jahren 2007 bis 2011.

Zudem ordnete das Gericht einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr an. Die Verteidigung kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen. Der Angeklagte hatte die Taten bestritten und behauptet, seine mittlerweile 17-jährige Stieftochter habe sich alles nur ausgedacht, weil sie ihn nicht leiden könne und gewollt habe, dass sich seine Frau von ihm trenne.

Davon geht die Strafkammer allerdings nicht aus. Man habe während der Verhandlung kein Motiv für eine Falschbelastung festgestellt, erklärte der Vorsitzende Richter. Zudem habe die Zeugin eine „hohe Aussagekonstanz” bewiesen. Das Mädchen hatte sich erst im Jahr 2013 ihrer Mutter, die noch zwei gemeinsame jüngere Kinder mit dem Angeklagten hat, anvertraut.

http://www.fnp.de/rhein-main/Sechs-Jahre...art1491,1645367


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RE: Sexuelle Gewalt im häuslichen Umfeld

#40 von Christine , 14.03.2016 13:58

Schaurige Vorwürfe
Mann soll 20 Jahre lang Kinder vergewaltigt haben
Thomas V. soll sich an fünf Kindern wechselnder Ehefrauen und Geliebten regelmäßig sexuell vergangen haben. Jetzt steht er vor Gericht.
27. Oktober 2015 16:06 Autor_Anne_Losensky von Anne Losensky


Spielt dieser Berliner Frauen die große Liebe vor, um einfacher an deren kleine Töchter heran zu kommen? Kriminalgericht, Saal 817. Angeklagt: Thomas V. (50) aus Spandau. Zuletzt stand der Drei-Zentner-Mann als Chauffeur im Dienst einer arabischen Botschaft in Berlin.


Die Anklage – erschreckend: Zwanzig Jahre lang soll er Kinder wechselnder Ehefrauen und Geliebter vergewaltigt haben, ohne erwischt zu werden! Es geht um fünf Mädchen, acht bis 15 Jahre alt, 28 perverse Tatvorwürfe vom 29. Mai 1992 bis zum Sommer 2012. Am 10. Juni 2015 wird der Mann verhaftet, sitzt seither im Knast.

- Die erste Ehe mit einer Thailänderin hält fünf Jahre. Bald holt er ihre drei Mädchen nach Berlin, die bis dahin bei den Großeltern in Thailand lebten. Die Ehe zerbricht. Nachfolgerin im Bett wird die älteste Tochter der Ex-Frau. “Das war Liebe”, sagt er vor Gericht, “sie war nicht 14, sie war schon 16!”

In den folgenden Jahren hat er parallel Sex mit beiden jüngeren Schwestern der neuen Geliebten, gibt er freimütig zu: “Denen gab ich Geld.” Er bestreitet, dass die Mädchen erst 11 oder 12 Jahre alt waren, als er sie mehrfach vergewaltigt haben soll.

- Nächste Beziehung 2002 bis 2003, wieder eine Thailänderin mit Kind. Deren Tochter ist acht Jahre alt, als der sexuelle Missbrauch laut Anklage beginnt.

- Zweite Ehe, wieder eine Thailänderin. Aber die weigert sich, ihre zwei kleinen Mädchen nach Deutschland zu holen – Härtefallscheidung.

- Dritte Ehe mit einer Philippina. “Sie war illegal in Berlin”, sagt er, hatte aber zwei Kinder in der Heimat. “Ich erkannte einfach die Vaterschaft an, holte sie nach Berlin.” Ein Deutscher in Südamerika habe “700 Kinder anerkannt, obwohl er biologisch nicht deren Vater ist”.

Das habe er mal im Fernsehen gesehen, sagt Thomas V.: “So kriegt man sie einfacher nach Deutschland mit den Müttern.” Das Mädchen Anna (Name geändert) soll er dann auch von 2009 bis 2012 missbraucht haben, anfangs war sie erst zehn Jahre alt. Ehefrau Nr. 3 bekommt zwei Babys von ihm – Mädchen.

Richterin Iris Berger: “Wovon lebten Sie?”

Thomas V.: “Arbeitslos, um die Kinder zu betreuen. Traute ich der Frau nicht zu.”

Richterin: “Wie wohnten Sie?”

Thomas V.: “Wir hatten zwei Wohnungen, im selben Haus.”

Richterin: “Kein Einkommen, zwei Wohnungen? Wer zahlte die?”

Thomas V.: “Na, das Jobcenter! Ich hatte mir von der räumlichen Trennung die Rettung der Ehe erhofft. Aber schon in der ersten Nacht lag sie mit einem Jüngeren im Bett!”

Richterin: “Warum cremten Sie Anna immer so ausgiebig ein?”

Thomas V.: “Bei heranwachsenden Mädchen platzt sonst die Haut, an den Beinen hatte sie ja schon wie Schwangerschaftsstreifen, immer schön geschmeidig halten.”

Richterin: “Warum belastet Sie Anna?”

Thomas V.: “Sie ging in die Kirche und sprach nicht mehr mit mir.”

Richterin: “Anna brachte das Verfahren ins Rollen, als sie von Amy erfuhr.”

Thomas V.: “Amys Mutter lernte ich im Internet kennen.”

Richterin: “Eine Alleinerziehende mit neun Kindern.”

Thomas V.: “Mit ihren drei jüngsten Mädchen fuhr ich zum See. Amy übernachtete danach bei mir. Morgens kamen meine beiden Kleinen zu mir ins Bett. Auch Amy. Meine Ehefrau rief an, wollte mich sprechen. Ich hatte keine Lust…”

Richterin: “Ja, und ihre Tochter richtete am Telefon aus, sie solle nicht stören, Papa kuschelt gerade mit Amy. Anna bekam das Gespräch mit – und fing an zu erzählen.”

Thomas V.: “Anna ist eifersüchtig. Hat mich beim Sex mit ihrer Tante beobachtet, die ist Au pair in Berlin. Wir vergnügten uns im Kinderzimmer, sie kniete vor mir…”

Weiter am 3. November. Urteil am 8. Dezember. Thomas V. droht eine langjährige Knaststrafe, wenn das Gericht den jungen Frauen und Mädchen glaubt, die ihn so schwer belasten.

http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-...gewaltigt-haben


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RE: Sexuelle Gewalt im häuslichen Umfeld

#41 von Christine , 14.03.2016 13:59

17. November 2015, 18:53 Uhr
Wolfratshausen
Nichte wirft Onkel Missbrauch vor

Verhandlung am Amtsgericht Wolfratshausen wird fortgesetzt

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Die Großfamilie pflegte enge Beziehungen. Regelmäßig trafen sich die Eltern mit ihren Kindern, deren Ehepartnern und Enkelkindern in ihrer Wohnung im Landkreis zum Frühstücken. Eine inzwischen zwölfjährige Enkelin übernachtete auch bei ihrer Tante und dem angeheirateten Onkel. Das Verhältnis war freundschaftlich, bis das Mädchen den 33-jährigen Onkel anzeigte - wegen sexuellen Missbrauchs. Er soll sie in seiner Wohnung und der Wohnung seiner Schwiegereltern zwischen 2012 und 2014 an intimen Stellen berührt und ihr sogar Pornofilme gezeigt haben.

Der junge Mann stritt vor dem Jugendschöffengericht Wolfratshausen am Dienstag alle Vorwürfe ab. Und auch der Vater des Mädchens konnte sich nicht vorstellen, dass der Mann so etwas getan haben solle. Unter anderem soll der Angeklagte seine Nichte am Gesäß oder im Intimbereich berührt haben. Als sie einmal bei ihm und seiner Frau auf der Couch übernachtete, soll er nachts den Fernseher eingeschaltet haben. Laut Anklage waren erotische Filme zu sehen. Ein weiteres Video soll er ihr auf seinem Smartphone gezeigt haben.

Der angeklagte Elektrohelfer sagte, dass er so etwas nie getan habe. Zu den Frühstücken an den Wochenende sei immer die ganze Familie zusammen gewesen. Selbst die Schlafzimmertür sei dort immer offen gestanden. Vom Frühstückstisch aus habe jeder dort hineinsehen können. Es wäre unmöglich gewesen, derartige Vorfälle in der Wohnung nicht zu bemerken. Bei ihm und seiner Frau habe das Mädchen nur gemeinsam mit ihrem Vater übernachtet. Wenn er nachts aufgestanden wäre, hätte seine Frau das bemerkt. Außer seiner eigenen Tochter würde er niemals einem anderem weiblichen Wesen einen Gutenachtkuss geben.

Die ermittelnde Kriminalbeamtin sagte aus, dass sich das Mädchen bei der Vernehmung komisch verhalten habe. Sie habe fröhlich und lachend von den Vorfällen erzählt - so, als ob sie das nur im Fernsehen gesehen, aber nicht selbst erlebt habe. Nur als es um ihre eigene Familie gegangen sei, habe sie traurig reagiert.

Der 44-jähriger Vater des Mädchens sagte, dass alle Kinder seinen Schwager geliebt hätten. Für ihn blieben Fragezeichen ob der Vorwürfe: "Ich glaube das nicht." Womöglich habe seine Tochter gelogen. Sie könnte neidisch auf die Familie ihres Onkels gewesen sein. Der Vater fuhr fort, dass er und seiner Frau oft gestritten hätten, seine Tochter viele unschöne Tage erlebt habe. Inzwischen lebten sie getrennt. Anfangs habe er vermutet, dass seine Frau die Sache erfunden und die Tochter als Opfer benutzt habe. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolf...h-vor-1.2742095


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RE: Sexuelle Gewalt im häuslichen Umfeld

#42 von Christine , 14.03.2016 14:00

Dingolfing/Landshut Gewaltexzesse und sexueller Missbrauch: Angeklagter (36) freigesprochen



Der wegen Gewalt- und Sexualdelikten gegenüber seinen Stiefkindern sowie seiner Cousine angeklagte Max M. (Name von der Redaktion geändert) ist heute von der Jugendkammer des Landgerichts überraschend freigesprochen worden.

Sechs Verhandlungstage, mehrere potentielle Geschädigte, ein schweigender Angeklagter und schließlich eine dreistündige Urteilsberatung: Die Kammer unter Vorsitzendem Richter Oliver Dopheide hat es sich nicht leicht gemacht. Am Ende, so Dopheide, könne man sagen, „Da war was“. Doch die Feststellung allein reiche nicht aus, um den Angeklagten zu verurteilen. Der 36-jährige Max M. konnte den Gerichtssaal somit als freier Mann verlassen.

Max M. soll die Kinder seiner damaligen Lebensgefährtin zwischen 1999 und 2009 im gemeinsamen Haushalt im Landkreis Dingolfing-Landau auf jede erdenkliche Weise gedemütigt, erniedrigt und gequält haben. Das heute 23 Jahre alte Mädchen soll der von Staatsanwältin Sigrid Kolano vertretenen Anklage zufolge von dem 36-Jährigen zudem in 53 Fällen sexuell missbraucht worden sein.

Das Jugendamt war damals bereits involviert; informiert unter anderem von einer Kinderärztin, weil der Junge Bettnässer war – einer der vielen Punkte, die Max M. zur Raserei gebracht haben sollen. Laut Anklage hat er den Jungen, der bis zu seinem 15. Lebensjahr Bettnässer war, regelmäßig am Kopf gepackt und mit dem Gesicht in die nasse Stelle auf der Matratze gedrückt– solange bis der Junge kaum noch Luft bekam.

Diese Übergriffe sollen regelmäßig alle zwei bis drei Tage stattgefunden haben. Zudem soll Max M. zwischen 1999 und 2000 in mindestens 36 Fällen seine damals 15-jährige Cousine missbraucht haben, indem er sie zuvor mit Alkohol und Drogen betäubt hatte.

Widersprüche geben den Ausschlag

Die mutmaßlichen Opfer – die alle unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt hatten - hatten dem Vernehmen nach vor Gericht ihre Anschuldigungen aufrecht erhalten. Die Übergriffe seien grundsätzlich plausibel geschildert worden, so Dopheide. Doch es habe etliche Widersprüche zu dem gegeben, was die Betroffenen beispielsweise bei der Polizei oder bei Therapeuten gesagt hätten.

Natürlich dürfe man die Anforderungen an Aussagen nicht überspannen, zumal dann, wenn die vermeintlichen Taten mehr als zehn Jahre zurückliegen würden, „aber Unsicherheiten dürfen nun mal nicht zu Lasten des Angeklagten gewertet werden“. Was den ersten sexuellen Übergriff bei der Tochter seiner Lebensgefährtin betreffe, so habe man hier zwar eine Aussagekonstanz der 23-Jährigen, sagte Dopheide. „Aber die nachfolgenden Vorfälle bleiben in ihren Schilderungen blass.“

Darum reichte es nicht für einen Schuldspruch

Am Ende der Beweisaufnahme, so Dopheide in der Urteilsbegründung, habe man „lauter gewichtige Indizien, aber alle mit einem Fragezeichen versehen“ gehabt. Dies reiche nicht für einen Schuldspruch. Zwar habe das Mädchen damals schon gegenüber ihren Schulkameradinnen gesagt, dass sie vom Freund ihrer Mutter missbraucht werde.

Aber an Konkretes konnten sich die Zeuginnen vor Gericht nicht mehr erinnern, sagte Dopheide. Und es habe damals auch schon Gerüchte gegeben, dass es in der Familie Gewalt gebe. Diesen Gerüchten seien Mitarbeiter des Jugendamtes intensiv nachgegangen, wie Zeugenaussagen und Aktenvermerke belegt hätten.

Doch obwohl sie sich über einen gewissen Zeitraum hinweg innerhalb der Familie bewegten, konnten die Mitarbeiter damals schon nicht verifizieren, woher die Gewalt kommt, sagte Dopheide. „Wie sollen wir es dann zehn Jahre später schaffen?“

http://www.idowa.de/inhalt.dingolfing-la...b0e1cd63f4.html


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RE: Sexuelle Gewalt im häuslichen Umfeld

#43 von Christine , 14.03.2016 14:01

29. November 2015, 17:25 Uhr
Sexueller Missbrauch
Verhängnisvolles Schweigen


Die Opfer von sexueller Gewalt können zumeist kaum über das Erlebte sprechen, weil sie sich schuldig fühlen. Abhilfe schaffen könnte die Bereitschaft der Gesellschaft, nicht auch noch zu stigmatisieren - ein Vortrag einer Betroffenen

Von Heike A. Batzer, Fürstenfeldbruck

Mehr als 90 Prozent der Fälle von sexuellem Missbrauch ereignen sich in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis. Viele Fälle bleiben unentdeckt, weil die Opfer schweigen. Sexueller Missbrauch ist strafbar. Sexueller Missbrauch "ist ein geplantes Verbrechen", ruft eine Frau in den Großen Sitzungssaal im Landratsamt. Man solle nicht den Opfern die Last auferlegen, sich schützen zu müssen. Die Gesellschaft sei hier gefordert, denn die Verantwortung liege bei den Tätern. Damit fasste die Besucherin zusammen, was zuvor der Inhalt eines zweistündigen Vortrags gewesen war, zu dem die Gleichstellungsstelle des Landkreises anlässlich des internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen eingeladen hatte.

Warum Opfer von sexueller Gewalt schweigen anstatt sich jemandem anzuvertrauen oder Hilfe zu holen, erklärten Ellen und Siegfried Rachut. Dem Ehepaar aus der Nähe von Hannover, 76 und 73 Jahre alt und beide ehemalige Realschullehrer, ist es ein Anliegen, auf das Thema aufmerksam zu machen, denn die Opfer litten gerade auch an der Tabuisierung des Themas in der Gesellschaft. Stattdessen erzeuge die Gesellschaft Schuld- und Schamgefühle bei den Opfern.

Ellen Rachut hat als Kind und als Jugendliche selbst sexuelle Gewalt erlebt. Als sie Kleinkind war, war es "der liebe Onkel Max", wie sie heute sagt, später ihr Musiklehrer, "der meine Liebe zum Klavierspiel ausnutzte". Erst im Alter von 52 Jahren beginnt sie, den Missbrauch mithilfe einer mehrere Jahre andauernden Gesprächstherapie aufzuarbeiten. Der Wunsch, anderen Betroffenen zu helfen, führt zu ihrem ersten Buch, "Durch dichte Dornen", später schreibt sie zusammen mit ihrem Ehemann ein zweites mit dem Titel "Folgen sexueller Gewalt " . Mit Lesungen, Tagungen und Ausstellungen versucht das Ehepaar, dem Thema Öffentlichkeit zu verschaffen.

Ellen und Siegfried Rachut sitzen vor ihrem Laptop an der Stirnseite des Sitzungssaals und erläutern ihre Thesen. Sie lassen einander dabei abwechselnd zu Wort kommen, sie beziehen das Publikum ganz bewusst mit ein und fordern es auf, mitzudenken und mitzureden. Bisweilen entsteht dabei eine beklemmende Atmosphäre angesichts des Themas, das so betroffen macht schon beim bloßen Zuhören.

Dass sich die meisten Menschen beim Thema sexuelle Gewalt verschließen würden, ist auch die Erfahrung von Annemarie Fischer, der Gleichstellungsbeauftragten für den Landkreis Fürstenfeldbruck. Aber, warnt Fischer: Es dürfe nicht passieren, dass nicht darüber gesprochen werde. Denn je mehr das Thema aus der Tabuzone rücke, desto schwieriger werde es für die Täter, ihre Opfer einzuschüchtern, bestätigt Johann Wieser, der als Stellvertreter des Landrats die beinahe 50 überwiegend weiblichen Gäste begrüßte.

Zentrale Frage sei nicht, warum die Opfer nichts sagen, sondern warum die Opfer nichts sagen könnten, betonen die Referenten gleich zu Beginn. Die Gesellschaft, die Scham und Schuldgefühle erzeuge, sowie die Täter, die dem Opfer die Schuld zuweisen würden, sorgten dafür, dass Betroffene nicht den Mut fänden, über das Geschehene zu sprechen. Ellen und Siegfried Rachut zeigen auf, wie Sprache und Medien, wie die Kirche (die sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe als Sünde bezeichne), wie eine geschlechtsspezifische Erziehung dazu beitragen, dass ein Klima entsteht, dass Opfer von sexuellem Missbrauch stigmatisiere und vorverurteile.

Auch Anja Blobner, Sozialpädagogin beim Fürstenfeldbrucker Verein "Frauen helfen Frauen", bestätigt, dass "das Umfeld oft extreme Reaktionen zeigt", woraufhin Betroffene "ganz schnell wieder schweigen". Etwa 20 Prozent aller Frauen, die beim Verein Hilfe suchten, kämen wegen sexuellen Missbrauchs im Kindesalter und Vergewaltigungen im Erwachsenenalter.

Dass die Opfer schweigen, habe auch mit den Tätern zu tun, die "immer mit der gleichen Taktik" vorgingen, sagt Ellen Rachut. Täter suchten sich ihre Opfer gezielt aus: Kinder, die leicht zu manipulieren seien, kein gutes Verhältnis zu ihren Eltern hätten, wenig Freunde. Die Täter erzeugten im Opfer Hilflosigkeit, machten aus der Tat ein Geheimnis ("Wenn du das laut sagst, zerstörst du meine Familie!"), sie redeten dem Opfer ein, es habe aus eigenem Antrieb mitgemacht, und, ja, sie schüchterten auch ein.

"Ich hatte immer Angst, dass er was sagen würde", erinnert sich Ellen Rachut. Der Täter indes musste das nicht befürchten, die Einschüchterung funktionierte: "Ich hätte nie etwas gesagt." Man lebe "den ganzen Tag in diesem Doppeldenken, dass andere das bloß nicht mitbekommen", so Rachut. Es sei eine "Frage der Macht, es geht nicht um den Sexualtrieb".

Wie kann man Kinder überhaupt davor schützen, wenn Täter so perfide vorgingen? "Kinder stark machen", sagt Ellen Rachut: "Ihre Gefühle ernst nehmen und die Kinder aufklären."

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuer...eigen-1.2759508


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RE: Sexuelle Gewalt im häuslichen Umfeld

#44 von Christine , 14.03.2016 14:02

Missbrauchsprozess

Sextäter vor Gericht: Ein Opfer war erst zwei Jahre alt
John Schneider, 30.11.2015 17:47 Uhr


Ein 29-Jähriger vergeht sich an den Kindern seiner Freundinnen. Vor dem Landgericht gesteht der vorbestrafte Mann. Erschüttern sind Traumata aus der Kindheit des Sextäters.

München – Er war wegen Besitzes von Kinderpornos vorbestraft und stand unter Führungsaufsicht. Weisungsgemäß durfte sich der 29-Jährige nicht mehr kleinen Kindern nähern, geschweige denn Kontakt zu ihnen aufnehmen. Er tat es trotzdem und missbrauchte die kleinen Kinder seiner jeweiligen Freundinnen.


Lesen Sie hier: Mann (50) zieht Schneise der Verwüstung durch die Stadt

Seit Montag muss sich Paul F. (29, Name geändert) wegen sexuellem Missbrauch von Kindern in drei Fällen vor dem Landgericht verantworten.

Er hatte jeweils in Abwesenheit der Mütter die zwei oder drei Jahre alten Mädchen am Po gestreichelt oder das Wickeln der Kinder ausgenutzt, um sie im Intimbereich zu streicheln. Auch dies um sich sexuell zu erregen. In einem Fall streichelte er ein Mädchen überall am Körper und befriedigte sich dabei selbst.


Keine Hilfe in Stadelheim?


Über seinen Anwalt ließ Paul F. am Montag erklären, dass er die Vorwürfe komplett zugibt. Dass er mit den Kindern in Kontakt kam, sei aber eher Zufall gewesen.

Einen kleinen Seitenhieb konnte er sich dennoch nicht verkneifen. So habe er seine sexuelle Vorliebe in der JVA Stadelheim therapieren lassen wollen. Das sei aber an den Kosten gescheitert. „Durch die Behandlung hätte ein Teil der Taten verhindert werden können“, glaubt der Angeklagte.



Traumatische Erlebnisse bei den Großeltern


Paul F. wuchs die meiste Zeit bei seinen Großeltern auf. Seine Eltern hatten sich scheiden lassen, als er sechs Jahre alt war. Danach folgten unruhige Zeiten. Paul F. wurde zwischen Mutter, Vater und Großeltern hin und her geschoben.

Im Haus seiner Großvaters habe er Schreckliches erlebt, berichtete der Angeklagte. Der Opa habe ihn unter anderem aufgefordert, in seiner Gegenwart mit der Großmutter zu schlafen. Da war der Bub nach eigenen Angaben erst elf Jahre alt.

Der Prozess dauert an.

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inha...694380bd7a.html


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RE: Sexuelle Gewalt im häuslichen Umfeld

#45 von Christine , 14.03.2016 14:03

Gewalt und Missbrauch in der Familie Teil 2
«Wenn Eure Mutter etwas erfährt, schlage ich sie tot»
Artikel aus - Blick Blick@blickchFacebook

Heinrich S. verging sich mehrfach an seinen drei Kindern und dem Nachbarsjungen. Seine Frau wusste jahrelang nichts davon. Schliesslich brechen die Kinder ihr Schweigen und Eva Frei* zeigt ihren Mann.

Von Lea Gnos
Es ist der 19. Februar 1994, als Eva Frei* (damals 33) zum ersten Mal vom Missbrauch an ihren Kindern erfährt. An diesem Samstag ist ihr Mann Heinrich S.* (42) alleine zu Hause mit den drei gemeinsamen Kindern Verena* (10), Daniel* (7) und Deborah* (4). Auch Nachbarsjunge Antonio* (6) ist zu Besuch.

Die Spitalangestellte erinnert sich: «Ich war in einer Weiterbildung. Als ich nach Hause kam, weinten alle Kinder. Heinrich war weg. An diesem Tag eskalierte die Situation. Aus der ältesten Tochter platzte es dann heraus. Sie sagte mir, der Papi hätte sie angefasst, und das nicht zum ersten Mal.»

Die Tochter erzählte auch, dass ihr Vater das Schnäbi von Antonio berührt und ihn mit einer Hundeleine geschlagen habe. «Ich war fassungslos», sagt Eva Frei.
Zwei Jahre lang hatten die Kinder geschwiegen. Die Mutter kennt den Grund: «Ihr Vater sagte ihnen immer, ‹wenn eure Mutter etwas erfährt, schlage ich sie tot.›» Im Nachhinein fiel ihr auf, dass die Kinder nie alleine in den Keller wollten. «Dort hingen an der Wand zwei Beile. Sie fürchteten, ihr Vater würde sie benutzen», sagt Eva Frei.

Sie erzählt weiter: «Später erfuhr ich, dass er alle drei Kinder und den Nachbarsjungen vergewaltigt hat, und das mehrmals.» Am nächsten Tag kommt Antonios Mutter. Die beiden Frauen gehen zur Polizei und erstatten Anzeige.

Heinrich S. wird verhaftet
Wenige Tage später wird Heinrich S. an seinem Arbeitsplatz verhaftet. Eva Frei dazu: «Die Kinder und ich haben bis zu seiner Verhaftung so getan, als sei nichts passiert. Damit er keinen Verdacht schöpft. Wir hatten alle grosse Angst. Mir ging es auch körperlich richtig schlecht.»

Gegen den Hilfsarbeiter Heinrich S. wird ein Strafverfahren eröffnet, wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit Kindern. Für die Mutter bricht eine Welt zusammen. Laut Gutachtern ist Heinrich S. nicht pädophil. «Heute weiss ich, dass mein Mann mit sexueller Gewalt Macht ausüben wollte – auf die Familie. Anscheinend ein ähnliches Muster wie bei Kriegsverbrechern, die Frauen vergewaltigen.»

In einem Gutachten der Nervenklinik Meiringen BE heisst es: Die dumpfe Wut und die Aggressivität, die Heinrich S. an den Tag legte, seien auch seinem tiefen IQ von 67 geschuldet. «Ich glaube, dass er sich nicht bewusst war, was er überhaupt anrichtete», sagt Frei. In einem Brief aus dem Gefängnis schreibt er mit kindlicher Schrift: «Liebe Kinder, liebe Eva, es tut mir sehr leid, was ich da gemacht habe. Ich bin krank.» Heinrich S. ist geständig. Das zeigen Protokolle der Kantonspolizei Bern, die während seiner Untersuchungshaft in Meiringen erstellt wurden.

Im Verhör am 25. Februar 1994 gibt Heinrich S. an: «Ich habe das Gefühl, dass ich bis vor kurzem meinen Kindern ein guter Vater gewesen bin. Zunehmend hatte ich in letzter Zeit jedoch Probleme, mich selbst im Griff zu haben. Ich wurde oft ohne triftigen Grund jähzornig. Es stimmt, dass ich die Eigenart habe, dauernd an meinem Gigel zu manipulieren. Es trifft zu, dass ich manchmal in meinem Bett lag und mich selbstbefriedigt habe, obwohl meine Kinder dabei zuschauten. Mein Verstand wird manchmal durch meine Triebe unterdrückt.»

Im März 1994 sagte Heinrich S. zu den Vergewaltigungen: «Ich habe dies ein einziges Mal so mit Vreni gemacht. Ich weiss nicht mehr wie lange. Es passierte im Schlafzimmer. Die Tür hatte ich nicht abgeschlossen. Es passierte an einem Nachmittag, als meine Frau ins Schulhaus putzen ging.»
Nach zweieinhalb Jahren kommt Heinrich S. frei

Im Juni 1996 wird Heinrich S. nach zweieinhalb Jahren Haft aus der Strafanstalt Witzwil BE entlassen. Obwohl er kurz davor einer Aufseherin des Schneiderateliers aufgelauert hat. In einem Schreiben heisst es zudem: Zeitweilig verlasse er fast alle zehn Minuten den Arbeitsplatz, um im WC zu onanieren.

Am Arbeitsplatz liess er verlauten, alles kaputt zu machen. Eva Frei war voller Sorge: «Ich hatte Angst, weil er vor der Entlassung noch drohte, uns etwas anzutun. Sein Aufseher riet uns sogar, uns zu verstecken.» Mehrere solcher Vorfälle und ein Ausbruchsversuch führten dazu, dass Heinrich S. nach seiner Freilassung in einer betreuten Einrichtung untergebracht wurde. Heute lebt er in der Heimstätte Bärau BE.

Kurz nachdem Heinrich S. ins Gefängnis kam, wurde das Heimetli im Jahr 1994 versteigert. Die Familie zog in eine Wohnung in einer anderen Gemeinde. Das Geld war knapp. «Ich hatte nicht einmal ein eigenes Bett, sondern schlief auf der Couch», sagt Frei.
Bis heute macht sie sich schwere Vorwürfe: Wie konnte es sein, dass sie nichts bemerkt hatte? «Ich bin oft in den Wald gegangen, nur, um zu schreien. Dort habe ich alles rausgebrüllt.»
Lesen Sie morgen im BLICK: Das Leben nach dem Missbrauch. So geht es Eva Frei und ihren Kindern heute.
* Namen geändert

Der Fall

Innertkirchen BE – Über Jahre terrorisiert Heinrich S. seine Familie. 1994 erfährt seine Frau, dass er die drei Kinder vergewaltigt hat. Er muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. 22 Jahre später besucht Eva Frei mit BLICK erstmals wieder den Tatort. In einer Serie erzählt sie ihre ­Geschichte: Wie aus Liebe Leiden wurde, wie der Missbrauch ablief, wie es ihr und den Opfern heute geht. Dazu: So werden Sextäter therapiert. Bereits ­erschienen: Aus Ver­heissung wurde Verzweiflung.

http://www.blick.ch/news/schweiz/gewalt-...-id4773599.html


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RE: Sexuelle Gewalt im häuslichen Umfeld

#46 von Christine , 14.03.2016 14:04

Brief aus dem Knast
Der Heuchel-Brief eines Kinderschänders


Der in Berlin lebende Michael Z. soll seine Nichte (7) jahrelang missbraucht haben. Die Eltern sind fassungslos. In einem Brief bittet der mutmaßliche Täter nun um Vergebung. Heute beginnt der Prozess in Berlin.

Er missbrauchte seine eigene Nichte, bot sie im Internet als Sex-Gespielin an. Unfassbar: Jetzt schreibt Kinderschänder Michael Z. (40) aus der U-Haft Heuchel-Briefe an die Eltern seines Opfers.

„Hallo ihr in Bückeburg. Wie gehts euch mir gehts den umstenden endsprechend…“ jammert der in Berlin lebende Hilfsarbeiter in einem Schreiben an die Eltern der kleinen Hanna* (8). Vater Ingo B. (36) ist fassungslos: „Wir hatten immer ein gutes Verhältnis. Als großer Bruder beschützte er mich. Ich vertraute Micha blind!“

Diese Nähe nutzte Michael Z. schamlos aus. Während er seine Familie in Bückeburg (Niedersachsen) besuchte, soll er von seiner Nichte pornografische Fotos gemacht haben. Schon 2011, als Hanna gerade mal drei Jahre alt war, begann Z. sich für das kleine Mädchen stark zu interessieren. „Ich dachte mir nichts dabei. Heute weiß ich, es war ein Fehler“, sagt Ingo B.

Besuche des Onkels häuften sich plötzlich
Anfang 2015 begannen sich die Wochenendbesuche vom Onkel zu häufen. „Er rief damals an, fragte, ob er Hanna abholen könne, um mit ihr Enten im Schlossteich zu füttern“, sagt Mutter Natascha B. (36). Natürlich durfte er. Michael Z. war der Onkel, eine Vertrauensperson. Doch zum Teich ging er mit dem Mädchen nicht. Für seine Wochenendbesuche mietete er sich extra eine Ferienwohnung in Bückeburg.

Dort soll es auch zum Missbrauch gekommen sein. Michael Z. soll seine Nichte mit Kleidung in die gefüllte Badewanne gesetzt und von ihr verlangt haben, ihn anzufassen, fummelte dabei an sich herum. Den Missbrauch filmte er. „Einmal kam sie komplett neu eingekleidet zurück, weil ihre Sachen nass waren“, sagt Ingo. „Wir wunderten uns noch, aber es hatte an dem Tag stark geregnet, also schien es uns schlüssig.“

Hanna kam immer mit kleinen Geschenken, wie Süßigkeiten oder ein paar Euro von den Ausflügen mit Michael B. zurück. Eine Nachbarin: „Wir haben uns alle nichts dabei gedacht. Nur einmal fand ich es komisch, als sich Hanna und ihr Onkel an der Haustür umarmten und er zu ihr sagte: `Denk an unser Geheimnis!`“

Hanna* veränderte sich plötzlich
Im vergangen Jahr veränderte sich das Verhalten der damals Siebenjährigen. „Sie aß kaum noch, traute sich nicht alleine auf die Straße, schlief nicht und weinte viel“, sagt Mutter Natascha B. Die Klassenlehrerin schaltete sich ein: Hanna wirke im Unterricht müde und geistesabwesend.

Am 7. Oktober des vergangenen Jahres besuchte die Polizei überraschend die Eltern von Hanna. Ingo B. erinnert sich: „Die Beamten zeigten uns zwei Fotos, die Micha von Hanna gemacht hat. Wir waren fassungslos.“

Die Ermittler waren auf Michael Z. aufmerksam geworden, weil dieser seine Nichte, im Internet für sexuelle Dienste einem Bekannten angeboten hatte. Dieser wurde bereits von der Polizei überwacht. Insgesamt stellte die Polizei bei Z. rund 100 Kinderpornos und mehr als 2000 kinderpornografische Fotos sicher.

„Ich bin so wütend, er hat unser aller Vertrauen missbraucht. Ich hoffe so sehr, dass er seine gerechte Strafe bekommt“, schimpft Ingo B. Ab heute muss sich sein Bruder Michael wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Berliner Landgericht verantworten.

Von C. Perrevoort, M.Wittge, J.Bergmann, M.Lukaschewitsch

http://www.bz-berlin.de/berlin/der-heuch...inderschaenders


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RE: Sexuelle Gewalt im häuslichen Umfeld

#47 von Christine , 20.03.2016 08:18

Flüchtlings-Frauen suchen Schutz vor Gewalt - Frauenhäuser voll

Berlin (dpa) In den sechs Berliner Frauenhäusern gibt es inzwischen deutlich mehr Anfragen, weil Frauen aus den Flüchtlingsheimen Schutz suchen. Der Platz in den Häusern wird dadurch noch knapper. Die Leiterinnen der Häuser fordern daher vom Senat mehr Unterstützung für die Betreuung der geflüchteten Frauen. "Wir stoßen in den Frauenhäusern an unsere Grenzen", sagte Heike Ritterbusch vom Frauenhaus Cocon der Deutschen Presse-Agentur. Allein für die Übersetzung bei Beratungsgesprächen im Frauenhaus und für die Begleitung bei Behördengängen sei mehr Personal nötig. "Diese Ressourcen haben wir nicht zur Verfügung."
Flüchtlings-Frauen suchen Schutz vor Gewalt - Frauenhäuser voll

Auch das Interkulturelle Frauenhaus, das speziell auf Migrantinnen ausgerichtet ist, fordert dringend mehr Geld für sprachlich und fachlich geschultes Personal. "Was ist ein Jugendamt, wie funktionieren Institutionen, wie die Schulen, all diese Fragen müssen kommuniziert werden, das erfordert viel Personaleinsatz", sagte die Leiterin Nadja Lehmann. Derzeit liefen Verhandlungen über die Eröffnung eines weiteren Frauenhauses in Berlin, speziell für geflüchtete Frauen, sagte Lehmann.

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen eröffnete in der vergangenen Woche bereits eine Flüchtlingsunterbringung speziell für Frauen. Doch für akut gefährdete Frauen ist das keine Alternative. Der ohnehin schon große Platzmangel in den Frauenhäusern verschärfe sich daher weiter.

Im Jahr 2015 fragten in 556 Fällen Frauen mit 759 Kindern erfolglos bei der zentralen Hotline der Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen nach einem Platz in einem Frauenhaus. In 41 Fällen kehrten die Frauen wieder in die Tatwohnung zurück, 83 Mal kamen Frauen bei Verwandten oder Bekannten unter. Sonst erhielten sie Notplätze in den Frauenhäusern, mussten in Unterkünfte im Umland ausweichen oder wurden in Hotels, den Räumen der Telefon-Hotline oder Obdachlosenunterkünften einquartiert. Etwa 2000 Frauen und Kinder finden jedes Jahr Schutz in den Häusern.

Nach Angaben der Polizei Berlin stieg die Zahl der Fälle sogenannter häuslicher Gewalt in den Flüchtlingsunterkünften leicht an. Sie bewege sich nach ersten Zählungen "seit Januar 2015 bis Februar 2016 monatlich im einstelligen bis mittleren zweistelligen Bereich", sagte ein Sprecher der dpa. Dass heißt, es gibt monatlich etwa 5 bis 50 Fälle. Insgesamt kamen im vergangen Jahr etwa 80 000 Flüchtlinge neu in Berlin an.

Im laufenden Jahr und im nächsten Jahr gibt die Senatsverwaltung insgesamt 7,4 Millionen Euro für die Hilfssysteme bei Gewalttaten in Familien aus. Die 326 Plätze in Frauenhäusern, deren Adressen zum Schutz der Frauen geheim sind, werden pauschal mit jeweils rund 9000 Euro im Jahr finanziert.
Das reiche nicht für eine tarifgerechte Bezahlung des Personals, sagt Uta Kirchner vom Frauenhaus Bora. Häusliche Gewalt sei auch ein Ergebnis der gesellschaftlichen Bedingungen. "Die Mitarbeiterinnen in der Antigewaltarbeit räumen quasi den Dreck weg, den die Gesellschaft hinterlässt. Dafür müssen sie angemessen bezahlt werden."

Insgesamt gingen die offiziell erfassten Taten häuslicher Gewalt in Berlin nach Polizeiangaben im vergangenen Jahr um fünf Prozent auf 14 490 Fälle zurück. Die Polizei geht aber davon aus, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt, weil sich viele der geschlagenen und verletzten Opfer aus Angst nicht melden.

Rund 72 Prozent der Opfer sind weiblich. 28 Prozent sind Männer. 7893 Fälle von leichter und 1529 Fälle von schwerer Körperverletzung wurden angezeigt. Bei der schweren Körperverletzung waren 40 Prozent der Opfer Männer. Es gab zwölf Fälle von Mord- oder Totschlag, drei der Opfer waren männlich. In den 152 Fällen von Vergewaltigung im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt waren fast alle Opfer - abgesehen von zwei Fällen - Frauen.

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1468024/


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