RE: Die Rechtssituation

#1 von Christine , 03.09.2013 09:54

In Deutschland ist die Beihilfe zum Selbstmord und sogar die Anstiftung dazu nicht strafbar – außer für Personen, die eine so genannte Garantenstellung gegenüber dem Betreffenden besitzen, zum Beispiel Ärzte oder Erziehungsberechtigte. Allerdings macht sich jeder der unterlassenen Hilfeleistung schuldig, der ab dem Augenblick, wo der Todesbereite bewusstlos ist, nichts unternimmt. Spätestens ab diesem Moment ist also jeder verpflichtet, den Betreffenden wiederzubeleben und Hilfe zu rufen.

Außerdem gilt: Jeder macht sich strafbar, der einen Menschen tötet bzw. „aktive Sterbehilfe“ leistet, auch wenn dieser das ausdrücklich möchte und darum bittet – zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit. Das so genannte „Töten auf Verlangen“ wird in Deutschland mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahren geahndet.



http://www.neurologen-und-psychiater-im-...cur=4&nodeid=42


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Christine
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