RE: Im Ausland vermisste Deutsche

#1 von Christine , 15.09.2013 08:09

Im Ausland vermisste Deutsche


Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben oder sich dort als Touristen aufhalten oder Ausländer mit erstem Wohnsitz in Deutschland können im Ausland als vermisst gemeldet werden. In diesen Fällen wird das Bundeskriminalamt über die jeweilige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) oder die Interpol-Dienststelle des Landes informiert. Die Vermisstenstelle des Bundeskriminalamts setzt die für den Wohnsitz zuständige deutsche Polizeidienststelle von diesem Vermisstenfall in Kenntnis und bittet um entsprechende Überprüfungen.
Sollte die vermisste Person nach Hause zurückgekehrt oder ihr Aufenthaltsort dort bekannt sein, wird die ausländische Interpol-Dienststelle darüber informiert. Die Vermisstenfahndung wird aufgehoben.
Kann der Aufenthaltsort des Vermissten nicht festgestellt werden, erfolgt die weitere Sachbearbeitung durch die zuständige deutsche Polizeidienststelle. Sie erhebt u.a. Identifizierungsmaterial (Fotos, Fingerabdrücke, Zahnschema) des Vermissten und stellt dies über das Landeskriminalamt und BKA der ausländischen Interpol-Dienststelle zur Verfügung.
Gegebenenfalls werden noch weitere Staaten durch das Bundeskriminalamt in die Fahndung nach der vermissten Person einbezogen.


http://www.bka.de


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Christine
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