RE: Was veranlasst die Polizei in Vermisstenangelegenheiten?

#1 von Christine , 15.09.2013 08:03

Was veranlasst die Polizei in Vermisstenangelegenheiten?

Die Aufgabe der örtlichen Polizeidienststelle
Die unmittelbare Personensuche
Die Schilderungen des Anzeigenerstatters dienen der Polizei als Grundlage für die Einschätzung der Gesamtsituation.

So kann es insbesondere bei unmittelbarer Gefahr für Leib oder Leben des Vermissten (z.B. Selbstmord-Drohung) oder bei vermissten Kindern geboten sein, unmittelbar nach Eingang der Vermisstenmeldung - teilweise groß angelegte - Suchmaßnahmen einzuleiten.
Um eine großflächige Suche durchführen zu können, reicht sehr oft das Personal der örtlichen Polizei nicht aus. Deshalb werden in der Regel alle verfügbaren Kräften aus den Hundertschaften der Bereitschaftspolizei und bei weiterem Bedarf auch die Hundertschaften anderer Bundesländer oder der Bundespolizei alarmiert. Die lokalen Rettungsdienste (Rotes Kreuz, Feuerwehr, THW) verfügen über die erforderliche Ortskenntnis und sind daher ebenfalls unverzichtbar.
Der Einsatz von Suchhunden, Hubschraubern mit Wärmebildkamera oder weiterem technischem Gerät ist bei schlecht zugänglichem Terrain oder während der Nacht ebenfalls denkbar.
Zuständig für die Sachbearbeitung einer Vermisstenangelegenheit, auch für die Erhebung von Identifizierungsmaterial, ist grundsätzlich die Polizeidienststelle, in deren Bereich die vermisste Person ihren Wohnsitz oder letzten Aufenthaltsort hatte.
Fahndungsausschreibung im "Informationssystem der Polizei"
Die Personalien vermisster Personen werden im Computer "Informationssystem der Polizei" (INPOL) erfasst und damit zur "Fahndung" ausgeschrieben. Auf dieses System haben alle deutschen Polizeidienststellen Zugriff. Wird die Person im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle überprüft, kann festgestellt werden, dass sie vermisst wird und welche Polizeidienststelle den Vorgang bearbeitet.


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